Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses enthält unterschiedliche Maßstäbe für die Berechnung des Honorars, wie zum Beispiel Aufwand und Wert des Erfolgs. Eventuell kann eine Vergütungsvereinbarung kostenoptimierend sein. Welche Variante sinnvoll ist, bespreche ich mit Ihnen gemeinsam. Ratenzahlungen sind auch möglich.
Zudem kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten voll oder teilweise decken.
Sollten Sie unter einem bestimmten Einkommen liegen, kommen Beratungshilfe für Rechtsrat und vorgerichtliche Tätigkeit und Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Vertretung in Betracht. Ich werde Sie im Rahmen unseres Kontaktes selbstverständlich über diese Möglichkeiten und ihre Inanspruchnahme informieren!