Dieser Artikel will rund um das Thema „Anwaltsbesuch“ aufklären. Viele, die eigentlich einen Anwalt oder eine Anwältin benötigen würden, zögern. Meist geht es um die Frage: Was kostet ein Anwalt? Kommt er oder sie mich vielleicht teurer zu stehen, als ich in der Sache gewinnen kann? Manchmal drückt aber auch der Schuh in Richtung der Themen Diskretion und anwaltliche Treue. Kann ich meinem Anwalt wirklich alles anvertrauen? Steht er dann noch immer uneingeschränkt an meiner Seite?
Das Anwaltsgeheimnis!
Die zweite Frage ist recht einfach zu beantworten. Anwält*innen unterliegen von Berufs wegen einer Geheimnispflicht. Sie dürfen vertrauliche Informationen niemals weitergeben. Anwält*innen werden sogar dafür bestraft, wenn sie es tun (§ 203 StGB). In Verbindung mit § 53 StPO müssen sie auch in Strafverfahren gegen ihre Mandant*innen schweigen. Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen Dokumente, die das Mandatsverhältnis betreffen, nicht einsehen. Dies hat seine Grenze nur darin, dass ein Anwalt davon erfährt, dass sein Mandant schwerste Straftaten plant (§ 138 StGB). Übrigens spricht auch nichts gegen eine komplett anonyme Beratung; die Bezahlung kann in bar geschehen. Falls Sie Sorge haben, dass Ihr Anliegen zu tabuisiert oder verwerflich ist, können Sie auch an dieser Stelle beruhigt sein. Für einen Anwalt sind solche Themen nichts außergewöhnliches. Er wird Ihnen zu Beginn der Beratung einfach nüchtern mitteilen, ob er Sie zu dem Anliegen vertreten möchte oder nicht.
Die Kosten?
Um die Kosten für einen Anwalt ranken sich viele Mythen, sogar gegensätzliche: „Die Erstberatung ist immer kostenlos.“ vs. „Ein Anwalt kostet 500 Euro pro Stunde.“. Damit soll nun ein wenig aufgeräumt werden. Zuerst die guten Nachrichten: Die anwaltliche Beratung muss nicht teuer sein.
Für Verbraucher*innen gilt:
Wer eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt hat, für den ist sie sogar kostenlos, wenn der Rechtsbereich gedeckt ist. Manche Rechtsschutzversicherer bieten mittlerweile bisher noch nicht Versicherte auch „Sofort“-Rechtsschutz an, d.h. die Wartezeit entfällt. Auch viele Vereine bieten für ihre Mitglieder kostenlose Rechtsberatung (Mieter*innenverein, Gewerkschaft, etc).
Bedürftige erhalten die anwaltliche Beratung zudem immer für maximal 15 Euro. Das geht mit dem sogenannten Beratungshilfeschein, den das Amtsgericht des Wohnsitzes ausstellt. Kommt es übrigens zu einem Gerichtsverfahren, müssen Einkommensschwache dank der Prozesskostenhilfe gar nichts für ihren Anwalt bezahlen – Ausnahme ist nur, wenn sie in den nächsten 4 Jahren zu Geld kommen.
Auch alle anderen müssen keine Unsummen fürchten. Für eine ausführliche Erstberatung darf eine Anwältin höchstens 226,10 Euro verlangen (§ 34 RVG), viele Anwält*innen verlangen jedoch deutlich weniger. Wie viel genau kann durch einen kurzen Anruf in der Kanzlei erfragt werden.