Folgen der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB

In den meisten Fällen eines Verstoßes gegen § 315c StGB droht dem Täter (falls er/sie im Verkehrszentralregister unbelastet ist) eine Geldstrafe. Bei groben Verstößen und vor allem im Falle wiederholter Straffälligkeit greifen die Richter immer häufiger zur Freiheitsstrafe!

Neben der regelmäßig verhängten Geldstrafe ist der Entzug der Fahrerlaubnis das größte Problem. Im Regelfall gehen die Gerichte bei einer Straßenverkehrsgefährdung nämlich meistens davon aus, dass der Täter ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr ist. Die Folge ist sehr oft der Führerscheinentzug. Das ist für diejenigen besonders bitter, die beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Fahrzeug und Fahrerlaubnis sind für viele Menschen ein  wichtiger Bestandteil des Alltags und der Berufstätigkeit. Falls Ihnen ein Verstoß gegen §315c StGB vorgeworfen wird ist es darum äußerst ratsam, sich einen erfahrenen Strafverteidiger zu suchen. Gerade über das subjektive Element des § 315c StGB (Vorsatz/Fahrlässigkeit) kann ein guter Anwalt den Fall eventuell noch drehen.