Seit 01. August 2013 haben Kinder schon ab dem zweiten Lebensjahr Anspruch auf Betreuung und Förderung in einer Kindertagesstätte oder der Kindertagespflege. Dabei handelt es sich um einen staatlich garantierten Rechtsanspruch (§ 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII), zuständig für die Bearbeitung sind die Jugendämter. Leider hat es der Staat im Vorfeld der gesetzlichen Neuregelung versäumt, genügend in den Ausbau der Betreuungsangebote zu investieren. So gab es zwar nun den Rechtsanspruch auf Betreuung, aber die Wartelisten der Kitas wurden dadurch nicht kürzer. Noch heute stehen reihenweise Eltern trotz monatelanger Suche ohne Betreuungsplatz für ihr Kind da. Leider stehlen sich viele Jugendämter aus der Verantwortung. Hier hilft es, hartnäckig zu bleiben. Mittels einer Klage können sich Eltern beides holen: einen Betreuungsplatz für ihr Kind und entgangenes Einkommen.
Die Klage auf Nachweis eines Betreuungsplatzes
Da der Anspruch auf Betreuung in einer Bereitstellungspflicht des Staates resultiert, können Eltern vor den Verwaltungsgerichten Klage auf Verpflichtung des Staates erheben, ihnen einen Betreuungsplatz für ihr Kind anzubieten. Interessanterweise finden die Jugendämter dann doch Betreuungsplätze, sobald sie verklagt werden. Irgendwo scheint es da eine Reserve zu geben. Wählt man zudem den Weg des Eilrechtsschutzes kann so innerhalb eines Monats ein Betreuungsplatz erstritten werden.
Die Klage auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall
Stellen die Jugendämter keinen Betreuungsplatz bereit, erleiden berufstätige Eltern Einkommensverluste, da sie ihr Kind nun selbst zu betreuen haben. Doch mithilfe einer Klage auf Schadensersatzes wegen Verdienstausfall können sich Eltern das verpasste Einkommen vom Staat zurückholen. Denn der Staat hat schließlich seine Pflicht zur Bereitstellung eines Betreuungsplatzes verletzt! Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall resultiert aus § 839 BGB, Art. 34 GG. Leider zeigen sich die Jugendämter in diesen Verfahren etwas widerborstiger als bei den Klagen auf Nachweis eines Betreuungsplatzes. Hier eine Sammlung der beliebtesten Ausreden, die mir bisher in meiner Praxis untergekommen sind:
„Wir finden nicht genügend Arbeitskräfte (ErzieherInnen).“
„Das neue Kita-Gebäude wird nächstes Jahr fertig.“
„Die Flüchtlinge waren es. Ja! Die Flüchtlingswelle hat alle Kitaplätze leergefegt.“
„Der Rechtsanspruch dient nur der Förderung der Kinder. Wir haben keine Pflicht, die Eltern vor Einkommensverlusten zu schützen.“ (= Wenn wir die Pflichten verletzen, passiert uns nichts.)
„Der Rechtsanspruch gilt nur für einen Halbtagesplatz.“
Teils sind das dreiste Ausreden, teils gewichtige Argumente. Letztere habe ich aber in mehreren Verfahren vor verschiedenen Landgerichten schon entkräftet und so für die Eltern Schadensersatz wegen Verdienstausfalls in Höhe von unter anderem ca. 10.000 Euro erstritten.